AGB
Vertragspartner
Der Chartervertrag wird zwischen der Yachthafen Lindow – Wulschke GbR (Vermieter) und dem Charterer (Mieter) geschlossen. Grundvoraussetzung ist die Vorlage eines gültigen Bootsführerscheines oder das Erwerben eines Charterscheines vor Antritt der Fahrt.
Zahlung, Rücktritt, Nichtantritt des Mieters
1. Nach Abschluss des Chartervertrages ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 50% des Mietpreises zu zahlen. Die restlichen 50% des Mietpreises sind spätestens 6 Wochen vor Charterbeginn zu zahlen. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Bei einer kurzfristigen Charter ist der Gesamtpreis sofort fällig.
2. Kann der Mieter die Charter nicht antreten, so teilt er dies unverzüglich mit.
Es sind folgende Stornierungskosten durch den Mieter zu zahlen:
– 6 Wochen vor Charterbeginn 10%
– 2 bis 5 Wochen vor Charterbeginn 50%
– weniger als 2 Wochen 100%
3. Zahlt der Mieter nicht innerhalb der genannten Termine, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
4. Im Preis enthalten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer, Ausstattung und Zubehör, Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall von 1500,- €.
Nicht im Mietpreis enthalten sind die Betriebskosten und die Endreinigung. Der Charterpreis gilt für die Nutzung in der angebotenen Ausrüstung für das Fahrgebiet binnen: Ruppiner Gewässer, Mecklenburgische Seenplatte, Berliner Gewässer. Das Befahren anderer Gewässer oder der Ostsee ist nicht gestattet und auch nicht von der Versicherung gedeckt.
Kaution, Betriebskosten und Endreinigung
Die Kaution beträgt 500,- € und ist bei Charterbeginn in bar zu hinterlegen. Nach Beendigung der Reise ersetzt der Mieter dem Vermieter die Betriebskosten, wie: Dieselkraftstoff, Motorenöl, etc. pro Motorstunde mit 9,50 €. Die Betriebskosten für die Standheizung betragen 2,50 € pro Stunde. Des Weiteren zahlt der Mieter am Schluss der Reise für die Endreinigung einen Betrag in Höhe von 80,- € sofern das Schiff nicht gröblich verschmutzt ist. In diesem Falle wird die Reinigung nach Aufwand berechnet. Ein Charterschein kostet 85,- € und dauert ca. 3 Stunden. Eine Übungsfahrt kostet 35,- € je Stunde.
Pflichten des Vermieters
1. Die gebuchte Yacht wird dem Mieter sauber, seetüchtig, mit der entsprechenden Ausstattung und vollgetankt übergeben.
2. Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge Unfall bei der Vorcharter, etc.), kann der Vermieter eine gleichwertige Ersatzyacht stellen oder vom Vertrag zurücktreten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Mieter kann bei Ausfall der Charter keine weiteren Ersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Der Mieter sichert zu und verpflichtet sich wie folgt:
1. die Yacht nicht zu gewerblichen Zwecken zu verwenden, keine fremden Passagiere mitzunehmen, die Yacht ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters keinem Dritten zu überlassen oder zu vermieten und keine gefährlichen Güter oder Stoffe zu transportieren.
2. keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
3. Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, das Logbuch in einfacher Form zu führen
4. die Yacht nach Rückkehr in einwandfreiem, ordentlichem Zustand zurückzugeben
5. der Mieter ist verantwortlich für die rechtzeitige Rückgabe.
6. der Mieter entschädigt den Vermieter für alle defekten, gestohlenen oder beschädigten Ausrüstungsgegenstände.
7. bei Schäden, Kollisionen, Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen sofort den Vermieter zu benachrichtigen. Es ist ein Unfallbericht anzufertigen, der alle sachdienlichen Einzelheiten, wie Namen und Adressen aller Personen und Boote, die am Unfall, gleich welcher Art, beteiligt sind, beinhaltet. Dem Mieter ist untersagt, im Schadenfall ein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten abzugeben.
8. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar bei der Übergabe und Rückgabe zu überprüfen (Checkliste) und dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
9. Beanstandungen an der Yacht unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und im Übergabe- oder Rückgabeprotokoll zu vermerken. Später angezeigte Reklamationen werden ausgeschlossen.
10. im gesamten Innenbereich des Schiffes (Salon, Kabinen, Nasszelle) das Rauchverbot zu beachten.
Reparaturen, Motoren- und Bilgenüberwachung
1. Reparaturen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch den Vermieter. Kleinreparaturen zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Bootes dürfen vom Mieter bis 50,- € durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben werden. Auslagen für Reparaturen welche infolge von Materialverschleiß notwendig wurden, werden vom Vermieter bei Vorlage der quittierten Rechnung zurückerstattet.
2. Der Ölstand, das Kühlwasser und die Bilgen sind täglich durch den Mieter zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Mieters.
Haustiere
1. Für Haustiere an Bord wird ein Zuschlag von 50,- € erhoben. Der Mieter darf auf keinen Fall Wäsche und Geschirr des Vermieters für das Tier verwenden.
Haftung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet dem Mieter nur für Schäden, welche diesem infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vermieters entstehen.
2. Die Yacht ist haftpflicht- und vollkaskoversichert (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit). Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 2500,- €.
3. Wir können für Ihre geplanten Routen, für die Öffnungszeiten der Schleusen und Brücken sowie für die aktuellen Wasserstände keine Garantie übernehmen. Es bleibt dem Mieter vorbehalten, sich vor Antritt der Fahrt bei örtlichen Behörden zu informieren.
4. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle, die durch fehlerhafte Bedienung verursacht werden sowie für technische Pannen, die trotz bester Wartung unvorhersehbar waren. Er hat aber dafür zu sorgen, dass die Ausfallzeiten so kurz wie möglich werden.
Haftung des Mieters
1. Der Mieter übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung. Der Vermieter haftet weder für ihn noch für andere Personen an Bord.
2. Verlässt der Mieter die Yacht an einem anderen als dem vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Mieter alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Sollte die Rückführung der Yacht den Charterzeitraum überschreiten, gilt die Yacht erst mit Eintreffen im vereinbarten Rückgabehafen als vom Mieter zurückgegeben.
3. Verspätete Schiffsrückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens des Vermieters. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe der Yacht.
4. Die Bedingungen des Versicherers, sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall ist vom Mieter zu tragen. Bei mängelfreier Rückgabe der Yacht und Ausrüstung wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Etwaige nicht durch die Kaution gedeckte Kosten sind dem Vermieter unverzüglich zu ersetzen.
5. Tritt ein vom Mieter verursachter Schaden ein, der den Einsatz des Schiffes an den nächsten Charterer verhindert, so ist der Mieter dem Vermieter für diesen daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig. Natürlich nur, wenn der Mieter den Schaden schuldhaft oder fahrlässig zu vertreten hat.
Nebenabreden/ salvatorische Klausel
1. Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Verzögerungen durch Reparaturen, die während der Charterzeit auftreten, werden nicht vergütet.
2. Bei offensichtlichen Fehlern bei Berechnung der angeführten Nutzungsgebühr und der Extras haben der Vermieter und der Mieter das Recht und die Pflicht, die Nutzungsgebühr gemäß gültiger Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt wird.
3. Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter wirksam. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen. Die Parteien vereinbaren, die unwirksamen Regelungen durch möglichst nahe kommende wirksame Regelungen zu ersetzen.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Bei Ansprüchen gegenüber dem Vermieter ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Neuruppin.